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Vertrags-Optimierung: Warum „Alt“ bei Versicherungen selten „Gut“ bedeutet

Versicherungsordner optimieren

Hast du Verträge, die schon seit 10 Jahren unberührt im Ordner liegen? Vorsicht: In der Versicherungswelt bedeutet Stillstand oft Rückschritt. Moderne Tarife bieten heute deutlich mehr Leistung für oft weniger Geld.

Der Markt schläft nicht

Versicherungen entwickeln sich ständig weiter. Was vor zehn Jahren noch „Top-Standard“ war, gilt heute oft als lückenhaft. Ein klassisches Beispiel ist der Einschluss der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. In alten Hausrat- oder Wohngebäude-Verträgen war dies oft ausgeschlossen, heute ist es Standard. Auch die Privathaftpflicht hat sich massiv verbessert.

Drei Gründe für einen regelmäßigen Check

  1. Bessere Bedingungen: Neue Tarife decken Risiken ab, die es früher gar nicht gab (z. B. Cyber-Angriffe, E-Bike-Diebstahl oder Drohnen-Haftpflicht).
  2. Günstigere Beiträge: Der Wettbewerb drückt die Preise. Oft bekommst du heute einen Premium-Schutz zum Preis eines alten Basis-Tarifs.
  3. Anpassung an dein Leben: Hast du angebaut? Sind Kinder aus dem Haus? Ein alter Vertrag passt oft nicht mehr zu deiner aktuellen Lebensrealität.

Die Gefahr der Unterversicherung

Besonders bei der Wohngebäude- oder Hausratversicherung droht bei alten Verträgen die Unterversicherung. Die Preise für Handwerker und Materialien sind massiv gestiegen. Wer seinen Vertrag nicht anpasst, bekommt im Ernstfall nur einen Bruchteil des Schadens ersetzt.

Mein Service: Der digitale Ordner

Ich scanne deine bestehenden Verträge und vergleiche sie mit den aktuellsten Angeboten am Markt. Als dein Interessenvertreter bin ich gesetzlich verpflichtet, ausschließlich deine Interessen zu vertreten. Dabei hafte ich für meine Empfehlungen, sodass du volle Sicherheit bei jeder Optimierung hast.

Treue zahlt sich bei Versicherungen selten aus

Versicherer belohnen treue Kunden in alten Tarifen selten. Im Gegenteil: Neukunden erhalten oft die besseren Konditionen. Nutze meine Marktübersicht, um deine Verträge auf das Niveau von heute zu heben.

Woran du einen veralteten Sachvertrag erkennst

  • Grobe Fahrlässigkeit: Leistet der Versicherer nur gekürzt, wenn du zum Beispiel die Herdplatte angelassen hast? Moderne Tarife verzichten darauf ganz oder bis zu einer hohen Summe.
  • Unterversicherungsverzicht: In der Hausrat schützt er dich davor, dass der Versicherer kürzt, weil deine Versicherungssumme zu niedrig ist. Er gilt meist nur, wenn die Summe nach Quadratmetern berechnet wurde.
  • Gleitender Neuwert: In der Wohngebäudeversicherung sorgt er dafür, dass die Summe automatisch mit den Baupreisen steigt. Fehlt er, reicht eine Summe von vor 15 Jahren heute nicht mehr.
  • Neue Risiken: Cyber-Schäden, Drohnen, E-Bikes oder Schäden an geliehenen Sachen sind in alten Bedingungen oft gar nicht erwähnt.

Wann du alte Verträge kündigen kannst

  • Zum Ablauf: Die meisten Sachverträge laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch. Gekündigt wird meist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit kannst du zum Ende des dritten Jahres kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).
  • Nach einem Schaden: In der Sach- und Haftpflichtversicherung können beide Seiten nach einem Schadenfall kündigen, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung (§§ 92, 111 VVG).
  • Bei einer Beitragserhöhung: Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG).

Die wichtigste Regel: Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue Versicherer deinen Antrag angenommen hat. Sonst riskierst du eine Lücke, in der du gar nicht versichert bist.

Wo du nicht vorschnell wechseln solltest

Bei Personenversicherungen ist ein Wechsel kein Selbstläufer. Für eine neue Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung beantwortest du die Gesundheitsfragen neu, und zwar mit deinem heutigen Alter und deinen heutigen Diagnosen. In der privaten Krankenversicherung nimmst du beim Versichererwechsel nur einen Teil deiner Alterungsrückstellungen mit, bei Verträgen vor 2009 meist gar nichts. Alte Lebens- und Rentenversicherungen haben oft einen hohen Garantiezins, und Verträge von vor 2005 können bei Auszahlung sogar steuerfrei sein.

Hier lohnt sich der Check trotzdem: Oft lässt sich der bestehende Vertrag anpassen, etwa über eine Nachversicherungsgarantie oder einen Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nach § 204 VVG.

So läuft der Check bei mir ab

Mit einer Maklervollmacht lasse ich mir die Vertragsdaten direkt von deinen Versicherern geben, du musst keine Ordner durchsuchen. Bestehende Verträge kannst du in meine Betreuung übertragen, Beitrag und Bedingungen bleiben dabei gleich. Danach siehst du alle Verträge in der simplr-App und bekommst von mir eine Einschätzung, welcher Vertrag bleiben kann, welcher angepasst werden sollte und wo ein Wechsel echtes Geld oder echten Schutz bringt.

Checkliste: Vertrags-Check

  • Ist der Vertrag älter als 5 Jahre?
  • Sind "Grobe Fahrlässigkeit" und aktuelle Standards versichert?
  • Entspricht die Versicherungssumme noch dem heutigen Wert?
  • Alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue angenommen ist.
  • Personenversicherungen (BU, PKV, Leben) nur nach Prüfung wechseln.

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